Die Daten des Ortsfamilienbuches werden unterschiedlichen Quellen entnommen. Ab dem 1. Oktober 1874 erfassen die
Standesbeamten in Preußen diese Daten, alle Angaben davor entstammen den erhaltenen Kirchenbüchern der Pfarre St. Nikolaus.
Allerdings enden mit der Einrichtung des Standesamtes nicht die Kirchenbücher, weshalb es zu wichtigen Überschneidungen kommt.
Hinzu kommen Unterlagen aus Privatbesitz sowie Todesanzeigen aus Tageszeitungen, die in den Registern nicht enthalten sind, weil eine in Wolbeck geborene Person in der Fremde verstorben ist.
Das folgende Foto
zeigt ein durch Granatsplitter beschädigtes Familienbuch der Pfarre St. Nikolaus (Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariats Münster):
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sperrfristen liegen momentan Daten aus einem Zeitraum von einigen Jahrhunderten vor, die seit Sommer 2015 erschlossen werden.
Bei den hier wiedergegebenen Daten handelt es sich nur um die wichtigsten Angaben. So enthalten beispielsweise die Urkunden zu Eheschließungen immer auch alle Angaben zu den Eltern und Großeltern des Brautpaares, späteren Kindern, früheren und späteren Ortswechseln sowie Scheidungen, hinzu kommen die Namen und Daten der Trauzeugen. Der Datenbestand umfasst die Geburten-, Familien- und Sterbebücher.
Das Ortsfamilienbuch kann nach Familiennamen oder nach Jahren durchsucht werden. Die Daten aus anderen Orten werden zusätzlich separat aufgelistet.
Geburtenbuch
Familienbuch
Sterbebuch
Einige wichtige Anmerkungen zu den Daten:
- Die Akten enthalten teilweise handschriftliche Ergänzungen mit Bleistift, die jeweils Sachverhalte benennen, die nicht unter die Aufzeichnungspflichten fallen. So ist bei Geburtsakten manchmal nachträglich das Todesdatum notiert und bei Sterbefällen der Sterbegrund.
- Es wurde in allen Fällen versucht, die Eigennamen buchstabengetreu zu übernehmen. Auf diese Weise entstehen variierende Schreibweisen wie "Vilain"/"Vielain" oder "Markfort"/"Markfordt". Die erhaltenen Unterlagen weisen zudem zahlreiche Schreibfehler auf.
- Die Sterbegründe wurden bei Fehlern nach Möglichkeit dem damaligen Sprachgebrauch angepasst. So wurde beispielsweise das häufig vorkommende "Typhilitis" durch "Typhus" ersetzt.
Die alten Krankheitsbezeichnungen wurden beibehalten, die Bedeutungen im einzelnen: Halsbräune, Bräune: Diphtherie /
Auszehrung, Abzehrung, Schwindsucht: Meist Tuberkulose oder Krebs /
Brustfieber: Meist Lungenentzündung /
Engbrüstigkeit: Asthma /
Krebs: Meist Geschwüre /
Miserere: Koterbrechen bei vollständigem Darmverschluss /
Nervenfieber: Meist Typhus oder Ruhr /
Schlagfluss: Schlaganfall /
Wasserscheu: Tollwut /
Wassersucht: Meist Ödem.
- Ebenfalls der heutigen Schreibweise angepasst wurden Ortsnamen. So wurde aus "Wallstädde" jeweils "Walstedde" und aus "Rinkenrodde" immer "Rinkerode". Da bei Orten außerhalb des Amtsbezirks die zugehörigen Kreisstädte und Verwaltungsbezirke genannt werden, kommt es beispielsweise wie im Falle von "Merhoff" zur Änderung auf "Meerhof", aus "München-Gladbach" wurde "Mönchengladbach" und aus "Limburg an der Lenne" entsprechend "Hohenlimburg".
- Geglättet wurden auch die Berufsbezeichnungen. Statt wie ursprünglich "Verwaltungsgehülfe" steht jetzt "Verwaltungsgehilfe" und aus "Gastwirth" wurde "Gastwirt". Die landwirtschaftlichen Berufsbezeichnungen wurden unverändert übernommen, da es für "Colon" oder "Kötter" kein heutzutage verständliches Gegenstück gibt.
- Wenn jemand nach langer Krankheit im Wolbecker Krankenhaus verstorben ist, lautet die letzte Adresse jeweils auf "Wigbold Wolbeck 176".
- Totgeburten wurden ausgelassen. Ende des 19. Jahrhunderts war es zudem durchaus üblich, einem Kind keinen Namen zu geben, wenn es innerhalb der ersten zwei Lebensmonate starb. Ebenfalls nicht übernommen wurden ab 1876 die Sterbemeldungen von Kindern innerhalb des ersten Lebensjahres. In diesen Fällen findet sich das entsprechende Datum bereits bei der Geburtsmeldung oder fehlt ohnehin im Sterbebuch.
- Bei manchen Namen sind durch das Wort "sive" Alternativen bezeichnet. In Fällen wie "Hohenkirch sive Hokerke" und "Rebecca sive Bertha" sind daher beide Lesarten möglich. Bei den Familiennamen werden dabei vor allem Namensübergänge deutlich.
- Einige Namen enthalten Zusammensetzungen mit Hilfe des Wortes "genannt", abgekürzt "gt.". Dies entspricht einerseits unseren heutigen Doppelnamen mit Hilfe von Bindestrichen, so wurde beispielsweise aus "Langkamp gt. Brand" später "Langkamp-Brand". Unterscheiden muss man dies vom Zusatz "condictus", der nur in der Amtssprache des Fürstbistums Münster verwendet wurde und "auch genannt" bedeutet. In den Abschriften wird dies mit der Abkürzung "gen." unterschieden. Außerdem besitzen einige Personen einen Rufnamen, der auf dieselbe Weise angehängt wird wie zum Beispiel bei "Heinrich gt. Wilhelm Stutter". Bekannte Beispiele aus dem 20. Jahrhundert sind "Päksken" und "Pewo". Hinzu kommt noch die Angabe "vulgo", mit der volkstümliche Rufnamen gekennzeichnet werden.
- Enthalten sind Namensänderungen durch Beschlüsse eines Gerichtes oder eines Ministeriums sowie Adoptionen. So werden forcierte Änderungen beispielsweise von "Buermann" auf "Fronhoff" nachvollziehbar.
- In einigen Fällen wurden durch politische Direktiven temporäre Namensänderungen erzwungen, die auf Grund ihrer repetitiven Struktur hier aber jeweils weggelassen sind.
- Bei unnatürlichen Todesfällen wird das Untersuchungsergebnis der Staatsanwaltschaft in Zusammenfassung wiedergegeben.